§ 1 Anlagennutzung*
(Reithalle, Außenplatz an der Reithalle, Außenplatz am Kringel)
Die Anlagennutzung bezieht sich auf jeweils einen Reiter und einen weiteren direkten Familienangehörigen pro Pferd/Pony.
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1. |
Pferd/Pony |
175,00 € / Jahr |
30,00 € / Monat |
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2. |
Pferd/Pony |
100,00 € / Jahr |
20,00 € / Monat |
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3. |
Pferd/Pony |
100,00 € / Jahr |
20,00 € / Monat |
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4. |
Pferd/Pony |
100,00 € / Jahr |
20,00 € / Monat |
§ 2 Reitbeteiligung
Die Reitbeteiligung bezieht sich auf einen Reiter pro Pferd/Pony, das bereits in der Anlagennutzung erfasst ist.
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1. |
Pferd/Pony |
0,00 € / Jahr |
0,00 € / Monat |
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2. |
Pferd/Pony |
0,00 € / Jahr |
0,00 € / Monat |
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3. |
Pferd/Pony |
0,00 € / Jahr |
0,00 € / Monat |
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4. |
Pferd/Pony |
0,00 € / Jahr |
0,00 € / Monat |
*Beispiele Anlagennutzung
Beispiel 1:
Ein Pferd ist für ein Jahr angemeldet. Auf diesem Pferd dürfen ein Hauptnutzer + sein Kind/Ehegatte reiten. Kommt ein weiterer Nutzer hinzu, wird für diesen eine Reitbeteiligung fällig.
Beispiel 2:
Zwei Pferde sind für ein Jahr angemeldet. Für diese Pferde gilt jeweils Beispiel 1.
Gleiches gilt für die monatliche Nutzung.
§ 3 Fremdreiter
Von Reitern, die zu einmaligen Lehrgängen oder Unterrichten die Anlagen nutzen, jedoch keine Vereinsmitglieder sind oder keine Anlagennutzung/Reitbeteiligung angemeldet haben, wird eine Pauschalgebühr von 10,00€ pro Unterrichtsstunde / Lehrgangstag berechnet.
Reiter, die regelmäßig die Anlage zu Unterrichten / Lehrgängen benutzen, müssen aus versicherungstechnischen Gründen Vereinsmitglied werden. Die Hallennutzungsgebühr beläuft sich dann auf 5,00 € pro Unterrichtsstunde / Lehrgangstag. Optional steht die Anmeldung einer ganzjährigen Hallennutzung frei.
§ 4 Vermietung der Räumlichkeiten
Das Casino der Reithalle kann grundsätzlich nur mit einem Mietvertrag und der darin veranschlagten Kaution vermietet werden. Die Mietkosten betragen für Mitglieder des Vereins 50,00 €/Tag.
Das Untervermieten ist verboten!
Diese Gebührenordnung gilt für alle Hallennutzer. Ausnahmen sind schriftlich durch den Vorstand zu genehmigen.
Hombressen, den 01.01.2025
- Der Vorstand -