Gebührenordnung

§ 1 Anlagennutzung*

(Reithalle, Außenplatz an der Reithalle, Außenplatz am Kringel)

 

Die Anlagennutzung bezieht sich auf jeweils einen Reiter und einen weiteren direkten Familienangehörigen pro Pferd/Pony.

 

1.

Pferd/Pony

175,00 € / Jahr

30,00 € / Monat

2.

Pferd/Pony

100,00 € / Jahr

20,00 € / Monat

3.

Pferd/Pony

100,00 € / Jahr

20,00 € / Monat

4.

Pferd/Pony

100,00 € / Jahr

20,00 € / Monat

 

§ 2 Reitbeteiligung

 

Die Reitbeteiligung bezieht sich auf einen Reiter pro Pferd/Pony, das bereits in der Anlagennutzung erfasst ist.

 

1.

Pferd/Pony

0,00 € / Jahr

0,00 € / Monat

2.

Pferd/Pony

0,00 € / Jahr

0,00 € / Monat

3.

Pferd/Pony

0,00 € / Jahr

0,00 € / Monat

4.

Pferd/Pony

0,00 € / Jahr

0,00 € / Monat

 

*Beispiele Anlagennutzung

 

Beispiel 1:

Ein Pferd ist für ein Jahr angemeldet. Auf diesem Pferd dürfen ein Hauptnutzer + sein Kind/Ehegatte reiten. Kommt ein weiterer Nutzer hinzu, wird für diesen eine Reitbeteiligung fällig.

 

Beispiel 2:

Zwei Pferde sind für ein Jahr angemeldet. Für diese Pferde gilt jeweils Beispiel 1.

 

Gleiches gilt für die monatliche Nutzung. 

 

 

§ 3 Fremdreiter

 

Von Reitern, die zu einmaligen Lehrgängen oder Unterrichten die Anlagen nutzen, jedoch keine Vereinsmitglieder sind oder keine Anlagennutzung/Reitbeteiligung angemeldet haben, wird eine Pauschalgebühr von 10,00€ pro Unterrichtsstunde / Lehrgangstag berechnet.

 

Reiter, die regelmäßig die Anlage zu Unterrichten / Lehrgängen benutzen, müssen aus versicherungstechnischen Gründen Vereinsmitglied werden. Die Hallennutzungsgebühr beläuft sich dann auf 5,00 € pro Unterrichtsstunde / Lehrgangstag. Optional steht die Anmeldung einer ganzjährigen Hallennutzung frei.

 

 

§ 4 Vermietung der Räumlichkeiten

 

Das Casino der Reithalle kann grundsätzlich nur mit einem Mietvertrag und der darin veranschlagten Kaution vermietet werden. Die Mietkosten betragen für Mitglieder des Vereins 50,00 €/Tag.

 

Das Untervermieten ist verboten!

 

 

 

Diese Gebührenordnung gilt für alle Hallennutzer. Ausnahmen sind schriftlich durch den Vorstand zu genehmigen. 

 

 

 Hombressen, den 01.01.2025

 

- Der Vorstand - 

 

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